Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Phillip Beier Renov-Energie (AGB)
1. Allgemeines
a. Die Phillip Beier Renov-Energie erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGB. Aufträge der Phillip Beier Renov-Energie werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
Der Vertrag gilt zwischen der Phillip Beier Renov-Energie und dem Auftraggeber.
2. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Auftraggeber
a. Der Leistungsumfang der Phillip Beier Renov-Energie ergibt sich aus der auf der Internetseite dargestellten Beschreibungen. Der Auftraggeber stimmt den AGB durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung zu.
b. Die Tätigkeit der Phillip Beier Renov-Energie besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
c. Sollten Verträge/Aufträge der Phillip Beier Renov-Energie schriftliche Bestimmungen enthalten, welche von den unten aufgeführten abweichen, so gelten diese übergeordnet. (Konkludent)
d. Phillip Beier Renov-Energie legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Phillip Beier Renov-Energie nicht verpflichtet. Der Auftraggeber haftet für fehlerhafte Angaben und deren Folgen.
e. Phillip Beier Renov-Energie werden unverzüglich eventuelle Änderungen zu übermittelten Daten bekannt gegeben.
f. Ausdrücklich nicht geschuldet sind Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere nicht die Objektüberwachung oder Bauleitung zum Bauvorhaben. Hierzu wird das Hinzuziehen eines Architekten empfohlen.
g. Die von Phillip Beier Renov-Energie erstellten Berichte/Berechnungen/Dokumente werden vom Kunden unverzüglich auf Richtigkeit bezüglich der gemachten Angaben geprüft. Diese gelten nach 7 Tagen als abgenommen.
h. Phillip Beier Renov-Energie verpflichtet sich zur Geheimhaltung über vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Informationen. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgenommen sind die zuständigen Berater, sowie alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung eingebundenen Personen, Behörden und Unternehmen.
i. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der Phillip Beier Renov-Energie ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt.
j. Der Auftraggeber stellt der Phillip Beier Renov-Energie innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Auftrages die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
k. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung durch die Phillip Beier Renov-Energie die ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig, ist die Phillip Beier Renov-Energie nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die Phillip Beier Renov-Energie dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
3. Vergütung
a. Die auf der Internetseite aufgeführten Preise dienen lediglich als grobe Orientierung der anfallenden Kosten nach Beauftragung. Des Weiteren sind alle Leistungen der Internetseite kein verbindliches Angebot, sondern stellen die Aufforderung dar, seitens des Auftraggebers ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Erst nach Kontaktaufnahme und Ersteinschätzung (Sichtung aller relevanten Unterlagen) des anfallenden Aufwands für die nachgefragten Dienstleistungen kann dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot unterbreitet werden.
b. Neben den angebotenen Leistungen der Webseite, sind auch Beratungen vor Ort ohne weitere Berechnungen/Berichte/Unterlagen möglich. Hierfür werden die jeweils geltenden Stundensätze zzgl. Fahrtkosten und ggf. Nebenkosten berechnet und vergütet.
c. Terminbuchungen für die Sprechstunde Energieberatung sind erst nach Erhalt der Bestätigungsmail verbindlich.
d. Prognosen bezüglich der Ausführungszeit eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die Phillip Beier Renov-Energie nicht beeinflussen kann. Für aus diesem Grunde entgangene Fördermittel haftet die Phillip Beier Renov-Energie nicht.
e. Falls keine andere Vereinbarung schriftlich fixiert wurde, hat der Auftraggeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Datenschutzpflichten unberührt.
f. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten behält sich die Phillip Beier Renov-Energie das Recht vor, vor dem vereinbarten Abschluss des Auftrages von den getroffenen Vereinbarungen zurückzutreten.
g. Die bis zum Zugang der Vertragsbeendigung aus d. und e. entstandenen Honorare/Kosten sind abrechenbar und zu zahlen.
4. Rechnungsstellung, Zahlungsmodalitäten
a. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei Projekten sind zwischenzeitliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen fällig.
b. Auf Grundlage des Vertrages ausgestellte Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
c. Sollte der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist Phillip Beier Renov-Energie berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen an.
d. Bei der mit der Phillip Beier Renov-Energie vereinbarten Vergütung handelt es sich um Bruttopreise, welche inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
5. Gewährleistung, Haftungen
a. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, einschlägigen Normen, Gesetzen und Verordnungen der betroffenen Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Leistungserbringung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Parteien sind sich einig, dass Phillip Beier Renov-Energie keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleistung schuldet und es allein im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistung oder Empfehlungen Maßnahmen abzuleiten und sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.
b. Die Haftung von Phillip Beier Renov-Energie ist ausgeschlossen, wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus Punkt 2 nicht vollständig oder rechtzeitig nachgekommen ist. Der Nachweis von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen.
c. Phillip Beier Renov-Energie stellt sicher, dass Berechnungen im Beratungsprozess mit aktueller und allgemein anerkannter Energieberater Software durchgeführt werden. Die Haftung von Phillip Beier Renov-Energie ist jedoch ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass diese verwendete Software offensichtlich fehlerhaft oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist.
d. Haftungen für Schäden des Auftraggebers werden von Phillip Beier Renov-Energie nur übernommen, wenn diese von Phillip Beier Renov-Energie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen.
e. Für den Erfolg, der aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung von Phillip Beier Renov-Energie nichts garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich für welchen Rechtsgrund auch immer auf das in Rechnung gestellte Honorar. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von Phillip Beier Renov-Energie empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Phillip Beier Renov-Energie die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
f. Die Phillip Beier Renov-Energie unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung für Berufs- und Vermögensschäden für Energieberater. Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall: 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 100.000 € für Vermögensschäden. Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies dem Energieberater vor Auftragserteilung mitzuteilen.
g. Die Phillip Beier Renov-Energie übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder. Die Phillip Beier Renov-Energie übernimmt keine Gewähr für in jeglicher Form erwähnte Fördermittel des Bundes. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Fördergelder.
6. Datensicherung/Schlussbestimmungen/AGB des Auftraggebers
a. Die von Phillip Beier Renov-Energie verwerteten Daten werden durch EDV-Systeme erfasst. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde dazu verpflichtet, die Aufbewahrungspflichten für die übergebenen Berichte/Formulare und Berechnungen einzuhalten, soweit dies aus Anforderungen gegenüber Dritten (z. B. KfW/BAFA/Baubehörde) hervorgeht.
b. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Durchführung dieses Auftrags einverstanden
c. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Dritten haben gegenüber Phillip Beier Renov-Energie keine Wirkung.
d. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Phillip Beier Renov-Energie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausgeschlossen.
e. Neben diesen Bedingungen und sonstigen individuellen Absprachen gilt deutsches Recht.
7. Gerichtsstand/Erfüllungsort
a. Gerichtsstand für alle Verfahren gegen Phillip Beier Renov-Energie ist Witten.
b. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen sowie für Zahlungen ist Witten.
8. Salvatorische Klausel
a. Sollte eine einzelne oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.